Führung und Organisation unserer Feuerwehr

Wehrführung

Leiter der Feuerwehr: GBI Thorsten Ohm
Stv. Leiter der Feuerwehr: GBI Philip Knoff
Stv. Leiter der Feuerwehr: GBI Marc Schumann

Der Leiter der Feuerwehr und seine Stellvertreter werden auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters durch den Gemeinderat bestellt und durch den Bürgermeister ernannt. Ihre Amtszeit beträgt 6 Jahre. Sie sind zu Ehrenbeamten der Kommune auf Zeit zu ernennen.

Organigramm

Einsatzführungsdienst (B-Dienst)

Die Wehrführung und weitere erfahrene ehrenamtliche Führungskräfte stellen im Wechsel einen ständig besetzten Einsatzführungsdienst (B-Dienst). Der diensthabende B-Dienst ist permanent über Mobiltelefon und digitalen Meldeempfänger erreichbar. Er übernimmt in der Regel die Einsatzleitung vor Ort, wenn bei einem Einsatz mehr als eine Löschgruppe eingesetzt wird. Darüber hinaus steht er den eigenen Einsatzkräften, der Leitstelle und benachbarten Organisationen als ständig erreichbarer Ansprechpartner für alle zeitkritischen Anliegen zur Verfügung. Bei Ausfällen von Geräten oder Fahrzeugen ist der B-Dienst berechtigt, im Namen der Wehrführung ausgleichende Maßnahmen anzuordnen, wie z.B. die Alarmierung anderer Löschgruppen. Dem Einsatzführungsdienst steht als Führungsmittel der Kommandowagen der Feuerwehr Alfter zur Verfügung, den er ständig mit sich führt, um im Einsatzfall schnellstmöglich Führungs- und Erkundungsaufgaben übernehmen zu können.

Alarm- und Ausrückeordnung (AAO)

Die Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehr Alfter legt fest, welche Einsatzkräfte zu welchem Einsatz alarmiert werden. Hierzu ist das Gemeindegebiet in Ausrückebereiche eingeteilt, denen die einzelnen Straßen zugeordnet sind. Jedem eingehenden Notruf wird durch die Feuer- und Rettungsleitstelle des Rhein-Sieg-Kreises ein Einsatzstichwort zugeordnet. Aus der Kombination von Ausrückebereich und Einsatzstichwort ergeben sich dann die zu alarmierenden Einsatzkräfte (die so genannte Einsatzmittelkette). So wird zu einem Kleinbrand z.B. nur die örtlich zuständige Löschgruppe alarmiert, bei einem Gebäudebrand werden zusätzlich weitere Löschgruppen alarmiert. Außerdem unterscheiden sich die Einsatzmittelketten nach der Alarmierungszeit: Tagsüber an Werktagen werden bei den meisten Einsatzstichworten mehr Kräfte alarmiert als nachts und am Wochenende, denn an Werktagen sind in der Regel weniger ehrenamtliche Einsatzkräfte vor Ort verfügbar. In die Alarm- und Ausrückeordnung eingebunden sind auch Einheiten und Sonderfahrzeuge benachbarter Feuerwehren. Ebenso ist die Feuerwehr Alfter auch in die AAO der Nachbarkommunen eingebunden. Hierdurch wird sichergestellt, dass bei zeitkritischen Einsätzen unabhängig von Gemeinde- oder Kreisgrenzen stets die nächstgelegenen Einheiten alarmiert werden.

Brandschutzbedarfsplan (BSBP)

Jede Kommune in NRW ist auf Grundlage des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) verpflichtet unter Beteiligung ihrer Feuerwehr einen Brandschutzbedarfsplan aufzustellen und umzusetzen. Dieser Brandschutzbedarfsplan ist spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben. Der gültige Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Alfter wurde im Dezember 2014 vom Gemeinderat beschlossen. Er beinhaltet u.a. eine umfangreiche Analyse des Gefährdungspotentials in der Gemeinde Alfter sowie eine Analyse der Einsatzkräfteverfügbarkeit und legt die Leitlinien für die zukünftige personelle und technische Ausstattung unserer Feuerwehr fest.