02.01.2020

Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen

Alfter.

Derzeit gibt es in der Gemeinde sehr viele abgestorbene Bäume. Wir rechnen daher in diesem Jahr mit vermehrten Einsätzen aufgrund von Wind- und Sturmschäden und möchten deshalb auf folgende Information der Gemeindeverwaltung hinweisen:

Durch den Wassermangel der letzten beiden Sommer sind viele Bäume in unserer Landschaft abgestorben oder derart geschwächt, dass sie bruchgefährdet sind. In diesem Zusammenhang möchte die Gemeinde Alfter auf die Verkehrssicherungspflichten bei Bäumen hinweisen. Diese ergeben sich aus den Bestimmungen des § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Darin heißt es in Absatz 1 „ Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ Die Verkehrssicherungspflichten obliegen dem jeweiligen Grundstückseigentümer auf dem ein Baum steht. Dies bedeutet, dass dieser Sorge dafür zu tragen hat, dass von seinen Bäumen keine Gefahren (herabhängende oder abgeknickte Zweige, abgestorbene oder überhängende Äste oder morsche Baumteile) ausgehen. Die Gemeinde Alfter empfiehlt den Grundstückseigentümern daher Ihre Bäume regelmäßig in Augenschein zu nehmen und in Zweifelsfällen auch eine Fachfirma mit der Begutachtung der Bäume zu beauftragen.

Gemeinde Alfter